Language of document : ECLI:EU:T:2011:247





Urteil des Gerichts (Dritte Kammer) vom 25. Mai 2011 – São Paulo Alpargatas/HABM ­– Fischer (BAHIANAS LAS ORIGINALES)

(Rechtssache T‑422/09)

„Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Gemeinschaftsbildmarke BAHIANAS LAS ORIGINALES – Ältere Gemeinschaftsbildmarke und ältere nationale Bildmarke havaianas sowie ältere nationale Wortmarke HAVAIANAS – Relatives Eintragungshindernis – Verwechslungsgefahr – Ähnlichkeit der Zeichen – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009“

Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnrn. 19, 41-42)

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 17. August 2009 (Sache R 1477/2008‑2) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der São Paulo Alpargatas, SA und Herrn Enrique Fischer

Angaben zur Rechtssache

Anmelder der Gemeinschaftsmarke:

Enrique Fischer

Betroffene Gemeinschaftsmarke:

Bildmarke mit dem Wortbestandteil BAHIANAS LAS ORIGINALES –für Waren der Klasse 25 (Anmeldung Nr. 5024591)

Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts:

São Paulo Alpargatas, SA

Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht:

Gemeinschaftsbildmarke mit dem Wortbestandteil „havaianas“ (Nr. 3772431), spanische Bildmarke mit dem Wortbestandteil „havaianas“ (Nr. 2341904) und spanische Wortmarke „HAVAIANAS“ (Nr. 2341905), alle für Waren der Klasse 25

Entscheidung der Widerspruchsabteilung:

Gänzliche Zurückweisung der Gemeinschaftsmarkenanmeldung

Entscheidung der Beschwerdekammer:

Aufhebung der angefochtenen Entscheidung


Tenor

1.

Die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 17. August 2009 (Sache R 1477/2008‑2) wird aufgehoben.

2.

Das HABM trägt seine eigene Kosten und die Kosten der São Paulo Alpargatas, SA.

3.

Herr Enrique Fischer trägt seine eigenen Kosten.