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Klage, eingereicht am 23. Juli 2008 - Inditex / HABM - Marín Díaz de Cerio (Wortmarke OFTEN)

(Rechtssache T-292/08)

Sprache der Klageschrift: Spanisch

Parteien

Klägerin: Industria de Diseño Textil, SA (Inditex) (Arteixo, Spanien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte E. Armijo Chávarri und A. Castán Pérez-Gómez)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Anderer Beteiligter im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Roberto Fernando Marín Díaz de Cerio (Logroño, Spanien)

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 24. April 2008 als frist- und formgerecht und unter Beachtung der Verfahrensvoraussetzungen erhoben zuzulassen und sie im Hinblick auf alle oder einen Teil der Waren, für die die Anmeldung zurückgewiesen wurde, aufzuheben.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Klägerin.

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Wortmarke "OFTEN" für Waren und Dienstleistungen der Klassen 3, 9, 14, 16, 18, 25 und 35 (Anmeldung Nr. 2 798 270).

Inhaber des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Roberto Fernando Marín Díaz de Cerio.

Entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Die spanischen Wort- und Bildmarken "OLTEN" und die spanische Bildmarke "OLTENWATCH" für Waren der Klasse 14.

Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Dem Widerspruch wurde teilweise stattgegeben.

Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.

Klagegründe: Verstoß gegen die Art. 61 Abs. 1 und 62 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 40/94 über die Gemeinschaftsmarke, hilfsweise, Verstoß gegen die Art. 43 Abs. 2 und 8 Abs. 1 Buchst. b dieser Verordnung.

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