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Klage, eingereicht am 23. Juli 2008 - CPS Color Group / HABM - Fema Farben und Putze (TEMACOLOR)

(Rechtssache T-295/08)

Sprache der Klageschrift: Englisch

Parteien

Klägerin: CPS Color Group Oy (Vantaa, Finnland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt P. Hagman)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Fema Farben und Putze GmbH (Ettlingen, Deutschland)

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 7. Mai 2008 in der Sache R 808/2007-1 aufzuheben;

dem Beklagten und der anderen Beteiligten im Verfahren vor der Beschwerdekammer die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Klägerin.

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Wortmarke "TEMACOLOR" für Waren in Klasse 2.

Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer.

Entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Deutsche eingetragene Marke Nr. 2 104 061 der Wortmarke "FEMA-Color" für Waren in Klasse 2, international registrierte Marke Nr. 691 406 der Wortmarke "FEMA-Color" für Waren in Klasse 2.

Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Dem Widerspruch wurde in vollem Umfang stattgegeben.

Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.

Klagegründe: Die Beschwerdekammer habe unter Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 40/94 des Rates rechtsirrig entschieden, dass die einander gegenüberstehenden Marken zum Verwechseln ähnlich seien.

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