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Beschluss des Gerichts vom 9. Juni 2010 - BASF Plant Science u. a./Kommission

(Rechtssache T-293/08)1

(Angleichung der Rechtsvorschriften - Absichtliche Freisetzung genetisch veränderter Organismen in die Umwelt - Genehmigungsverfahren für das Inverkehrbringen - Nichterlass einer Entscheidung - Untätigkeitsklage - Wegfall des Streitgegenstands - Erledigung der Hauptsache)

Verfahrenssprache: Englisch

Verfahrensbeteiligte

Klägerinnen: BASF Plant Science GmbH (Ludwigshafen, Deutschland), Plant Science Sweden AB (Svalöv, Schweden), Amylogene HB (Svalöv) und BASF Plant Science Co. GmbH, vormals BASF Plant Science Holding GmbH (Ludwigshafen) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte D. Waelbroeck und U. Zinsmeister sowie D. Slater, Solicitor)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: C. O'Reilly und M. C. Zadra)

Streithelfer zur Unterstützung der Anträge der Beklagten: Königreich Dänemark (Prozessbevollmächtigte: J. Bering Liisberg und R. Holdgaard)

Gegenstand

Klage auf Feststellung, dass die Kommission dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 18 Abs. 1 der Richtlinie 2001/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. März 2001 über die absichtliche Freisetzung genetisch veränderter Organismen in die Umwelt und zur Aufhebung der Richtlinie 90/220/EWG des Rates (ABl. L 106, S. 1) und aus Art. 5 des Beschlusses 1999/468/EG des Rates vom 28. Juni 1999 zur Festlegung der Modalitäten für die Ausübung der der Kommission übertragenen Durchführungsbefugnisse (ABl. L 184, S. 23) verstoßen hat, dass sie es unterlassen hat, eine Entscheidung über die Anmeldung der Klägerinnen für das Inverkehrbringen der genetisch veränderten Kartoffel Amflora zu erlassen

Tenor

Der Rechtsstreit ist in der Hauptsache erledigt.

Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.

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1 - ABl. C 272 vom 25.10.2008.