Language of document :

Vorabentscheidungsersuchen des High Court (Irland), eingereicht am 11. August 2021 – Eircom Limited/Commission for Communications Regulation

(Rechtssache C-494/21)

Verfahrenssprache: Englisch

Vorlegendes Gericht

High Court (Irland)

Parteien des Ausgangsverfahrens

Klägerin: Eircom Limited

Beklagte: Commission for Communications Regulation

Beteiligte: Vodafone Ireland Limited, Three Ireland (Hutchinson) Limited, Three Ireland Services (Hutchinson) Limited

Vorlagefrage

In einem Fall, in dem

1.    der Telekommunikationsmarkt liberalisiert wurde und es mehrere Anbieter von Telekommunikationsdiensten gibt, die auf dem Markt tätig sind,

2.    die nationale Regulierungsbehörde (im Folgenden auch: NRB) zur Erfüllung von Universaldienstverpflichtungen einen Diensteanbieter (im Folgenden: Universaldienstanbieter) ausgewählt hat,

3.    die NRB festgestellt hat, dass mit der Erfüllung der Universaldienstverpflichtungen positive Nettokosten verbunden sind (im Folgenden: Nettokosten der Universaldienstverpflichtungen), und

4.    die NRB festgestellt hat, dass die Nettokosten der Universaldienstverpflichtungen im Vergleich zu den Verwaltungskosten für die Einrichtung eines Mechanismus zur Aufteilung der Nettokosten der Universaldienstverpflichtungen auf die Marktteilnehmer wesentlich sind,

ist es dann, wenn die NRB aufgrund ihrer Verpflichtungen nach der Universaldienstrichtlinie 2002/221 zu prüfen hat, ob sich die Nettokosten der Universaldienstverpflichtungen angesichts der Belastungsfähigkeit des Universaldienstanbieters aufgrund aller seiner Merkmale, insbesondere des Stands seiner Einrichtungen, seiner wirtschaftlichen und finanziellen Situation sowie seines Marktanteils, als unzumutbar im Sinne von übermäßig darstellen (wie in Rn. 42 des Urteils Base ausgeführt), nach den Richtlinien zulässig, dass sie diese Prüfung ausschließlich unter Berücksichtigung der Merkmale/Situation des Universaldienstanbieters vornimmt, oder muss sie die Merkmale/Situation des Universaldienstanbieters im Vergleich zu seinen Wettbewerbern auf dem relevanten Markt prüfen?

____________

1     Richtlinie 2002/22/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. März 2002 über den Universaldienst und Nutzerrechte bei elektronischen Kommunikationsnetzen und -diensten (Universaldienstrichtlinie) (ABl. 2002, L 108, S. 51).