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Klage, eingereicht am 8. Juli 2010 - DBV/Kommission

(Rechtssache T-297/10)

Verfahrenssprache: Deutsch

Parteien

Klägerin: DBV Deutscher Brennstoffvertrieb Würzburg GmbH (Würzburg, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte C. Rudolph und A. Günther)

Beklagte: Europäische Kommission

Anträge der Klägerin

-    Die Verordnung (EU) Nr. 404/2010 der Kommission vom 10. Mai 2010 zur Einführung eines vorläufigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren bestimmter Fahrzeugräder aus Aluminium mit Ursprung in der Volksrepublik China für nichtig zu erklären;

-    der Beklagten die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Klägerin wendet sich gegen die Verordnung (EU) Nr. 404/20101, mit der die Kommission einen vorläufigen Antidumpingzoll auf die Einfuhren bestimmter Fahrzeugräder aus Aluminium mit Ursprung in der Volksrepublik China eingeführt hat.

Zur Begründung ihrer Klage macht die Klägerin an erster Stelle die Verletzung wesentlicher Formvorschriften und der Verteidigungsrechte geltend, da sie im Laufe des Verfahrens vor Erlass der angefochtenen Verordnung nicht informiert oder angehört worden sei und daher keine Möglichkeit gehabt habe, sich zu verteidigen und ihre Sicht der Dinge darzulegen.

Zweitens rügt die Klägerin fehlerhafte Tatsachenfeststellung und Ermessensmissbrauch. In diesem Zusammenhang wird vorgetragen, dass der Sachverhalt unrichtig dargestellt und ermittelt worden sei. Die Klägerin führt aus, dass beispielsweise der zwischenzeitlich höhere Dollarkurs sowie die gestiegenen Rohölpreise nicht berücksichtigt worden seien. Ferner trägt die Klägerin in Bezug auf den von ihr gerügten Ermessensmissbrauch vor, dass die Kommission den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit außer Acht gelassen habe. Ein Ermessensmissbrauch und Verstoß gegen die Verordnung (EG) Nr. 1225/20092 liege nach Auffassung der Klägerin unter anderem darin, dass im Laufe der Untersuchungen keine geeigneten Informationen gesammelt worden seien, um differenzierte Zölle festzusetzen.

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1 - Verordnung (EU) Nr. 404/2010 der Kommission vom 10. Mai 2010 zur Einführung eines vorläufigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren bestimmter Fahrzeugräder aus Aluminium mit Ursprung in der Volksrepublik China (ABl. L 117, S.64)

2 - Verordnung (EG) Nr. 1225/2009 des Rates vom 30. November 2009 über den Schutz gegen gedumpte Einfuhren aus nicht zur Europäischen Gemeinschaft gehörenden Ländern (ABl. L 343, S. 51).