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Beschluss des Gerichts vom 23. März 2012 - Ecologistas en Acción/Kommission

(Rechtssache T-341/11)

(Zugang zu Dokumenten - Verordnung [EG] Nr. 1049/2001 - Stillschweigende Verweigerung des Zugangs - Rechtsschutzinteresse - Ausdrückliche Entscheidung, die nach Klageerhebung ergeht - Erledigung)

Verfahrenssprache: Spanisch

Verfahrensbeteiligte

Klägerin: Ecologistas en Acción-CODA (Madrid, Spanien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt J. Doreste Hernández)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: I. Martínez del Peral und P. Costa de Oliveira)

Streithelfer zur Unterstützung der Beklagten: Königreich Spanien (Prozessbevollmächtigte: zunächst M. Muñoz Pérez, abogado del Estado, im Beistand von Rechtsanwalt J. M. Rodriguez Cârcamo, dann S. Centeno Huerta, abogado del Estado)

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung des impliziten Beschlusses der Kommission, den Antrag der Klägerin auf Zugang zu bestimmten Dokumenten betreffend die Genehmigung für das Bauvorhaben eines Hafens in Granadilla (Teneriffa, Spanien), die von den spanischen Behörden gemäß der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (ABl. L 206, S. 7) der Kommission vorgelegt wurden, abzulehnen

Tenor

Der Rechtsstreit ist in der Hauptsache erledigt.

Die Europäische Kommission trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten der Ecologistas en Accion-CODA.

Das Königreich Spanien trägt seine eigenen Kosten.

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1 - ABl. C 252 vom 27.8.2011.