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Vorabentscheidungsersuchen des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Graz (Österreich) eingereicht am 28. Februar 2022 - TLL The Longevity Labs GmbH gegen Optimize Health Solutionsmi GmbH und BM

(Rechtssache C-141/22)

Verfahrenssprache: Deutsch

Vorlegendes Gericht

Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz

Parteien des Ausgangsverfahrens

Klägerin: TLL The Longevity Labs GmbH

Beklagte: Optimize Health Solutionsmi GmbH, BM

Vorlagefragen

Ist Art. 3 Abs. 2 Buchst. a Ziffer iv) der Verordnung (EU) 2015/22831 so auszulegen, dass „Buchweizenkeimlingsmehl mit hohem Spermidingehalt“ ein neuartiges Lebensmittel darstellt, sofern nur Buchweizenkeimlingsmehl mit einem nicht erhöhten Spermidingehalt vor dem 15.5.1997 in nennenswertem Umfang für den menschlichen Verkehr in der Europäischen Union verwendet wurde oder danach eine Verwendungsgeschichte als sicheres Lebensmittel hat, unabhängig davon, wie das Spermidin in das Buchweizenkeimlingsmehl gelangt?

Bei Verneinung der Frage 1.: Ist Art. 3 Abs. 2 Buchst. a Ziffer vii) der Verordnung 2015/2283 so auszulegen, dass der Begriff des Herstellungsverfahrens von Lebensmitteln auch Verfahren in der Primärproduktion umfasst?

Bei Bejahung der Frage 2.: Kommt es für die Frage der Neuartigkeit eines Herstellungsverfahrens im Sinne des Art. 3 Abs. 2 Buchst. a Ziffer vii) der Verordnung 2015/2283 darauf an, ob das Herstellungsverfahren an sich noch nie bei irgendeinem Lebensmittel oder ob es bei dem zu beurteilenden Lebensmittel nicht angewandt wurde?

Bei Verneinung der Frage 2.: Handelt es sich beim Keimen von Buchweizensaat in einer spermidinhaltigen Nährlösung um ein Verfahren der Primärproduktion in Bezug auf eine Pflanze, auf die die lebensmittelrechtlichen Vorschriften, insbesondere die Verordnung 2015/2283, keine Anwendung findet, da die Pflanze vor dem Zeitpunkt der Ernte noch kein Lebensmittel ist (Art. 2 Buchst. c der Verordnung (EG) Nr. 178/20021 )?

Macht es einen Unterschied, ob die Nährlösung natürliches oder synthetisches Spermidin enthält?

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1     Verordnung (EU) 2015/2283 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2015 über neuartige Lebensmittel, zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 258/97 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EG) Nr. 1852/2001 der Kommission (ABl. 2015, L 327, S. 1).

1     Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2002 zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts, zur Errichtung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und zur Festlegung von Verfahren zur Lebensmittelsicherheit (ABl. 2002, L 31, S. 1).