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Beschluss des Gerichts vom 9. September 2013 – Altadis/Kommission

(Rechtssache T-400/11)1

(Nichtigkeitsklage – Staatliche Beihilfen – Beihilferegelung, die eine steuerliche Abschreibung des finanziellen Geschäfts- oder Firmenwerts bei Erwerb von Beteiligungen an ausländischen Unternehmen ermöglicht – Entscheidung, die die Beihilferegelung für mit dem Binnenmarkt unvereinbar erklärt und nicht die Rückforderung der Beihilfen anordnet – Rechtsakt mit Durchführungsbestimmungen – Keine individuelle Betroffenheit – Fehlende Rückzahlungspflicht – Unzulässigkeit)

Verfahrenssprache: Spanisch

Parteien

Klägerin: Altadis, SA (Madrid, Spanien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte J. Buendía Sierra, E. Abad Valdenebro, M. Muñoz de Juan und R. Calvo Salinero)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: R. Lyal, C. Urraca Caviedes und P. Němečková)GegenstandKlage auf Teilnichtigerklärung des Beschlusses 2011/282/EU der Kommission vom 12. Januar 2011 über die steuerliche Abschreibung des finanziellen Geschäfts- oder Firmenwerts b

Rückzahlun

gspflicht – Unzulässigkeit)Verfahrenssprache: SpanischParteienKlägerin: Altadis, SA (Madrid, Spanien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte J. Buendía Sierra, E. Abad Valdenebro, M. Muñoz de Juan und R. Calvo Salinero)Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: R. Lyal, C. Urraca Caviedes und P. Němečková)GegenstandKlage auf Teilnichtigerklärung des Beschlusses 2011/282/EU der Kommission vom 12. Januar 2011 über die steuerliche Abschreibung des finanziellen Geschäfts- oder Firmenwerts bei Erwerb von Beteiligungen an ausländischen Unternehmen C 45/07 (ex NN 51/07, ex CP 9/07) in Spanien (ABl. L 135, S. 1)TenorDie Klage wird abgewiesen.Die Altadis, SA trägt die Kosten.