Klage, eingereicht am 10. Februar 2014 – Schniga/CPVO – Brookfield New Zealand (Gala Schnitzer)
(Rechtssache T-91/14)
Sprache der Klageschrift: Englisch
Verfahrensbeteiligte
Klägerin: Schniga GmbH (Bozen, Italien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte G. Würtenberger und R. Kunze)
Beklagter: Gemeinschaftliches Sortenamt (CPVO)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Brookfield New Zealand Ltd (Havelock North, Neuseeland)
Anträge
Die Klägerin beantragt,
die Entscheidung der Beschwerdekammer des Gemeinschaftlichen Sortenamts vom 20. September 2013 in der Sache A 004/2007 aufzuheben;
dem Beklagten die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Antragstellerin eines Antrags auf gemeinschaftlichen Sortenschutz: Klägerin.
Betroffener gemeinschaftlicher Sortenschutz für: Gala Schnitzer – Sortenanmeldung Nr. EU 18759.
Entscheidung des Ausschusses des CPVO: Dem Antrag auf gemeinschaftlichen Sortenschutz wurde stattgegeben.
Entscheidung der Beschwerdekammer: Die Beschwerde wurde für begründet erachtet, und die angefochtene Entscheidung wurde aufgehoben.
Klagegründe: Verstoß gegen die Art. 61 Abs. 1 Buchst. b, 55 Abs. 4, 59 Abs. 3 und 62 der Verordnung des Rates Nr. 2100/94.