Language of document : ECLI:EU:T:2014:950





Beschluss des Gerichts (Sechste Kammer) vom 3. November 2014 –Secolux/Kommission und CdT

(Rechtssache T‑90/14)

„Nichtigkeits- und Schadensersatzklage – Öffentliche Dienstleistungsaufträge – Ausschreibungsverfahren – Sicherheitskontrollen – Ablehnung des Angebots eines Bieters – Fehlerhafte Bezeichnung des Beklagten – Offensichtliche teilweise Unzulässigkeit“

1.                     Nichtigkeitsklage – Beklagteneigenschaft – Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union – Fehlende Eigenschaft als Einrichtung oder sonstige Stelle der Union – Im Rahmen des Verfahrens zur Vergabe eines Dienstleistungsauftrags erlassene Maßnahmen – Zurechenbarkeit an die Kommission – Unzulässigkeit der Klage (Art. 263 AEUV; Beschluss 2009/496 des Europäischen Parlaments, des Rates, der Kommission, des Gerichtshofs, des Rechnungshofs, des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses und des Ausschusses der Regionen, Art. 13 Abs. 2) (vgl. Rn. 16)

2.                     Nichtigkeitsklage – Entscheidung der Kommission, im Rahmen des Verfahrens zur Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags ein Angebot nicht zu berücksichtigen – Klage, die gegen das Übersetzungszentrum für die Einrichtungen der Europäischen Union gerichtet ist – Unzulässigkeit (Art. 263 AEUV) (vgl. Rn. 17)

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission vom 3. Dezember 2013, mit der die Angebote der Klägerin im Rahmen eines Ausschreibungsverfahrens für die Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Sicherheitskontrollen (ABl. 2013/S 156 271471) abgelehnt wurden, und auf Ersatz des Schadens, der durch diese Entscheidung entstanden sein soll

Tenor

1.

Die Klage wird als offensichtlich unzulässig abgewiesen, soweit sie gegen das Übersetzungszentrum für die Einrichtungen der Europäischen Union (CdT) und das Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union (OP) gerichtet ist.

2.

Die Klägerin trägt ihre eigenen Kosten im Zusammenhang mit der Klage, soweit sie gegen das CdT und das OP gerichtet ist.