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Urteil des Gerichtshofs (Dritte Kammer) vom 18. Juli 2013 (Vorabentscheidungsersuchen des Supreme Court of the United Kingdom - Vereinigtes Königreich) – Mark Alemo-Herron u. a./Parkwood Leisure Ltd

(Rechtssache C-426/11)1

(Übergang von Unternehmen – Richtlinie 2001/23/EG – Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer – Kollektivvertrag, der zum Zeitpunkt des Übergangs für den Veräußerer und den Arbeitnehmer galt)

Verfahrenssprache: Englisch

Vorlegendes Gericht

Supreme Court of the United Kingdom

Parteien des Ausgangsverfahrens

Kläger: Mark Alemo-Herron u. a.

Beklagte: Parkwood Leisure Ltd

Gegenstand

Vorabentscheidungsersuchen – Supreme Court of the United Kingdom – Auslegung von Art. 3 der Richtlinie 2001/23/EG des Rates vom 12. März 2001 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer beim Übergang von Unternehmen, Betrieben oder Unternehmens- oder Betriebsteilen (ABl. L 82, S. 16) vor dem Hintergrund des Urteils des Gerichtshofs vom 12. März 2001 in der Rechtssache C-499/04, Werhof – Reichweite der Verpflichtungen des Erwerbers bezüglich der Aufrechterhaltung günstigerer Lohnbedingungen, die sich aus einem im Zeitpunkt des Übergangs auf den Veräußerer und den Beschäftigten anwendbaren Tarifvertrag ergeben

Tenor

Art. 3 der Richtlinie 2001/23/EG des Rates vom 12. März 2001 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer beim Übergang von Unternehmen, Betrieben oder Unternehmens- oder Betriebsteilen ist dahin auszulegen, dass er es einem Mitgliedstaat verwehrt, vorzusehen, dass im Fall eines Unternehmensübergangs die Klauseln, die dynamisch auf nach dem Zeitpunkt des Übergangs verhandelte und abgeschlossene Kollektivverträge verweisen, gegenüber dem Erwerber durchsetzbar sind, wenn dieser nicht die Möglichkeit hat, an den Verhandlungen über diese nach dem Übergang abgeschlossenen Kollektivverträge teilzunehmen.

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1 ABl. C 311 vom 22.10.2011.