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Klage, eingereicht am 21. Juni 2011 - UCP Backus y Johnston/HABM (Form einer Flasche)

(Rechtssache T-323/11)

Verfahrenssprache: Spanisch

Parteien

Klägerin: Unión de Cervecerías Peruanas Backus y Johnston SAA (Lima, Peru) (Prozessbevollmächtigter: E. Armijo Chávarri)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des Amtes vom 23. März 2011 in der Sache R 2238/2010-2 für frist- und formgerecht erhoben zu erklären;

die vorgenannte Entscheidung nach geeigneter verfahrensrechtlicher Behandlung durch Urteil aufzuheben und dem Amt ausdrücklich die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Aus der Form einer Flasche bestehende dreidimensionale Marke (Anmeldung Nr. 8 592 081) für Waren der Klasse 32 ("Bier").

Entscheidung des Prüfers: Zurückweisung der Anmeldung.

Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.

Klagegründe: Unrichtige Auslegung und Anwendung von Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009 über die Gemeinschaftsmarke.

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