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Klage, eingereicht am 21. Februar 2024 – Qx World/EUIPO – Mandelay (EDUCTOR)

(Rechtssache T-102/24)

Sprache der Klageschrift: Englisch

Parteien

Klägerin: Qx World Kft. (Budapest, Ungarn) (vertreten durch Rechtsanwälte Á. László und A. Cserny)

Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Mandelay Magyarország Kereskedelmi Kft. (Mandelay Kft.) (Szigetszentmiklós, Ungarn)

Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO

Inhaberin der streitigen Marke: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer.

Streitige Marke: Unionswortmarke EDUCTOR – Unionsmarke Nr. 12 250 593.

Verfahren vor dem EUIPO: Nichtigkeitsverfahren.

Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des EUIPO vom 20. Dezember 2023 in der Sache R 8/2022-4.

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die angefochtene Entscheidung aufzuheben;

die Sache an die Beschwerdekammern des EUIPO zurückzuverweisen:

dem Beklagten und gegebenenfalls der Streithelferin die Kosten aufzuerlegen.

Angeführte Klagegründe

Verstoß gegen Art. 94 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates in Verbindung mit den Art. 41 und 47 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union;

Verstoß gegen Art. 60 Abs. 1 Buchst. b in Verbindung mit Art. 8 Abs. 3 der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates.

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