Language of document :

Amtsblattmitteilung

 

Klage der Agroexpansión, S. A. gegen die Kommission der Europäischen Gemeinschaften, eingereicht am 22. Januar 2005

(Rechtssache T-38/05)

(Verfahrenssprache: Spanisch)

Die Agroexpansión, S. A. mit Sitz in Madrid (Spanien) hat am 22. Januar 2005 eine Klage gegen die Kommission der Europäischen Gemeinschaften beim Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften eingereicht. Prozessbevollmächtigte der Klägerin sind die Rechtsanwälte Jaime Folguera Crespo und Patricia Vidal Martínez.

Die Klägerin beantragt,

Artikel 3 der Entscheidung der Kommission vom 20. Oktober 2004 teilweise für nichtig zu erklären und die ihr auferlegte Geldbuße herabzusetzen;

der Kommission die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Entscheidung, die Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist, ist dieselbe wie in der Rechtssache T-24/05, Standard Commercial u. a./Kommission1.

Die von der Klägerin geltend gemachten Klagegründe entsprechen denen in dieser Rechtssache (Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes und Verstoß gegen Artikel 23 Absatz 2 der Verordnung Nr. 1/2003).

Insbesondere habe die Kommission, um die Höhe der der Klägerin auferlegten Geldbuße zu bestimmen, fälschlicherweise die konsolidierten Geschäftszahlen des Konzerns berücksichtigt, an dessen Spitze die Dimon Inc. stehe. Agroexpansión sei aber erst im November 1997 in diesen Konzern eingegliedert worden.

Außerdem habe die Kommission die Tatsache, dass die Klägerin ihre Beteiligung an den Verhaltensweisen sofort eingestellt habe, als sie von den Nachprüfungsmaßnahmen der Kommission erfahren habe, nicht als mildernden Umstand berücksichtigt.

____________

1 - Noch nicht im Amtsblatt der EU veröffentlicht.