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Klage, eingereicht am 4. März 2013 - Pro-Aqua International GmbH/HABM - Rexair (WET DUST CAN'T FLY)

(Rechtssache T-133/13)

Sprache der Klageschrift: Englisch

Verfahrensbeteiligte

Klägerin: Pro-Aqua International GmbH (Ansbach, Deutschland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt T. Raible)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Rexair LLC (Troy, Vereinigte Staaten von Amerika)

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 17. Dezember 2012 (in der Sache R 211/2012-2) aufzuheben;

dem HABM die Kosten des Verfahrens einschließlich der im Beschwerdeverfahren angefallenen Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Eingetragene Gemeinschaftsmarke, deren Nichtigerklärung beantragt wurde: Wortmarke "WET DUST CAN'T FLY" für Waren und Dienstleistungen der Klassen 3, 7 und 37 (Gemeinschaftsmarkeneintragung Nr. 6 668 073).

Inhaberin der Gemeinschaftsmarke: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer.

Antragstellerin im Nichtigkeitsverfahren: Klägerin.

Begründung des Antrags auf Nichtigerklärung: Der Antrag auf Nichtigerklärung wurde auf die Gründe des Art. 52 Abs. 1 Buchst. a in Verbindung mit Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und c der Verordnung Nr. 207/2009 des Rates gestützt.

Entscheidung der Nichtigkeitsabteilung: Zurückweisung des Antrags auf Nichtigerklärung.

Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.

Klagegründe: Verstoß gegen Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und c der Verordnung Nr. 207/2009 des Rates.

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