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Klage, eingereicht am 7. April 2006 - InterVideo / HABM

(Rechtssache T-105/06)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Klägerin: InterVideo Inc. (Kalifornien, USA) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt K. Manhaeve)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Anträge der Klägerin

Es wird beantragt,

die Entscheidung der Beschwerdekammer vom 31. Januar 2006 aufzuheben;

dem Beklagten die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Bildmarke "WinDVD Creator" für Waren in Klasse 9 - Anmeldung Nr. 4 106 936.

Entscheidung des Prüfers: Zurückweisung der Anmeldung.

Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.

Klagegründe: Verstoß gegen die Artikel 4 und 7 Absatz 1 Buchstaben b und c der Verordnung Nr. 40/94 des Rates, da die Beschwerdekammer die relevanten Verkehrskreise fehlerhaft definiert habe. Die maßgeblichen Verkehrskreise bestünden aus dem Durchschnittsverbraucher und nicht PC-Benutzern, die mit besonderen Programmiersprachen vertraut seien.

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