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Beschluss des Gerichts erster Instanz vom 4. Juni 2009 - UniCredit/HABM - Union Investment Privatfonds (UniCredit)

(Rechtssache T-4/09)1

(Gemeinschaftsmarke - Widerspruch - Rücknahme des Widerspruchs - Erledigung der Hauptsache)

Verfahrenssprache: Italienisch

Verfahrensbeteiligte

Klägerin: UniCredit SpA (Rom, Italien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte G. Floridia und R. Floridia)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (Prozessbevollmächtigter: O. Montalto)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer des HABM: Union Investment Privatfonds GmbH (Frankfurt am Main, Deutschland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt J. Zindel)

Gegenstand

Klage auf Aufhebung der Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 3. November 2008 (Sache R 1449/2006-2) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der UniCredit SpA und der Union Investment Privatfonds GmbH

Tenor

Die Hauptsache ist erledigt.

Die Klägerin trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten des Beklagten.

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1 - ABl. C 55 vom 7.3.2009.