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Urteil des Gerichts erster Instanz vom 13. Juli 2006 - Italien / Kommission

(Rechtssache T-225/04)1

(Strukturfonds - Finanzierung der Gemeinschaftsinitiativen - Änderung der indikativen Aufteilungen - Durchführung der rechtskräftigen Entscheidung - Nichtigkeitsurteil)

Verfahrenssprache: Italienisch

Parteien

Klägerin: Italienische Republik (Prozessbevollmächtigte: zunächst A. Cingolo, P. Gentili und D. Del Gaizo, dann P. Gentili und D. Del Gaizo, Avvocati dello Stato)

Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: E. de March und J. Flynn im Beistand von Rechtsanwalt A. Dal Ferro)

Gegenstand

Nichtigerklärung der Entscheidung K(2003) 3971 endg. der Kommission vom 26. November 2003 über die indikative Aufteilung der Verpflichtungsermächtigungen für die Gemeinschaftsinitiativen des Zeitraums 1994 bis 1999 auf die Mitgliedstaaten sowie aller mit ihr zusammenhängenden früheren Rechtsakte

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt ihre eigenen Kosten sowie die Kosten der Beklagten.

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1 - ABl. C 106 vom 30.4.2004 (Rechtssache C-60/04).