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Urteil des Gerichts vom 1. Februar 2013 - Ferrari/HABM (PERLE')

(Rechtssache T-104/11)

(Gemeinschaftsmarke - Internationale Registrierung mit Benennung der Europäischen Gemeinschaft - Bildwortmarke PERLE' - Absolutes Eintragungshindernis - Beschreibender Charakter - Fehlende Unterscheidungskraft - Fehlen einer durch Benutzung erworbenen Unterscheidungskraft - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und c sowie Abs. 3 der Verordnung [EG] Nr. 207/2009)

Verfahrenssprache: Italienisch

Parteien

Klägerin: Ferrari F.lli Lunelli SpA (Trento, Italien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte P. Perani und G. Ghisletti)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (Prozessbevollmächtigte: zunächst G. Mannucci, dann L. Rampini und F. Mattina)

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 8. Dezember 2010 (Sache R 1249/2010-2) betreffend die internationale Registrierung mit Benennung der Europäischen Gemeinschaft der Bildwortmarke PERLE'

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Ferrari F.lli Lunelli SpA trägt die Kosten.

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1 - ABl. C 113 vom 9.4.2011.