Urteil des Gerichts vom 1. Februar 2013 - Ferrari/HABM (PERLE')
(Rechtssache T-104/11)
(Gemeinschaftsmarke - Internationale Registrierung mit Benennung der Europäischen Gemeinschaft - Bildwortmarke PERLE' - Absolutes Eintragungshindernis - Beschreibender Charakter - Fehlende Unterscheidungskraft - Fehlen einer durch Benutzung erworbenen Unterscheidungskraft - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und c sowie Abs. 3 der Verordnung [EG] Nr. 207/2009)
Verfahrenssprache: Italienisch
Parteien
Klägerin: Ferrari F.lli Lunelli SpA (Trento, Italien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte P. Perani und G. Ghisletti)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (Prozessbevollmächtigte: zunächst G. Mannucci, dann L. Rampini und F. Mattina)
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 8. Dezember 2010 (Sache R 1249/2010-2) betreffend die internationale Registrierung mit Benennung der Europäischen Gemeinschaft der Bildwortmarke PERLE'
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Ferrari F.lli Lunelli SpA trägt die Kosten.
____________1 - ABl. C 113 vom 9.4.2011.