Klage, eingereicht am 16. Februar 2011 - Apollo Tyres/HABM - Endurance Technologies (ENDURANCE)
(Rechtssache T-109/11)
Sprache der Klageschrift: Englisch
Verfahrensbeteiligte
Klägerin: Apollo Tyres AG (Baden, Schweiz) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin S. Szilvasi)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Endurance Technologies Pvt Ltd (Aurangabad, Indien)
Anträge
Die Klägerin beantragt,
die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 25. November 2010 in der Sache R 625/2010-1 aufzuheben;
der anderen Beteiligten im Verfahren vor der Beschwerdekammer die Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Klägerin.
Betroffene Gemeinschaftsmarke: Wortmarke "ENDURANCE" (Gemeinschaftsmarkenameldung Nr. 6419824) für Waren der Klasse 12 und Dienstleistungen der Klassen 35 und 37.
Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer.
Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Eingetragene Gemeinschaftsbildmarke "ENDURANCE" (Nr. 5819149) mit Farbzeichnung für Waren der Klasse 12.
Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Teilweise Zurückweisung der Anmeldung als Gemeinschaftsmarke.
Entscheidung der Beschwerdekammer: Die Beschwerdekammer wies die Beschwerde der Klägerin zurück, während sie dem von der gegnerischen Beschwerdegegnerin nach Art. 8 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 216/96
1 gestellten Antrag teilweise stattgab und demgemäß die Gemeinschaftsmarkenanmeldung teilweise zurückwies.
Klagegründe: Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, da die Beschwerdekammer fälschlich zum Ergebnis gekommen sei, dass Verwechslungsgefahr vorliege.
____________1 - Verordnung (EG) Nr. 216/96 der Kommission vom 5. Februar 1996 über die Verfahrensordnung vor den Beschwerdekammern des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 2082/2004 der Kommission vom 6. Dezember 2004.