Klage, eingereicht am 21. Dezember 2023 – WU/Eurojust
(Rechtssache T-1176/23)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: WU (vertreten durch Rechtsanwältin N. de Montigny)
Beklagte: Agentur der Europäischen Union für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen
Anträge
Der Kläger beantragt,
die Entscheidung vom 14. Februar 2023 und die Entscheidung vom 14. September 2023 aufzuheben;
die Beklagte zur Zahlung einer Entschädigung von 60 000 Euro an ihn zu verurteilen;
der Beklagten die Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Klage gegen die Entscheidung 2023-03 von Eurojust vom 14. Februar 2023, mit der die Verwaltungsuntersuchung ohne weitere Maßnahme eingestellt wurde und das Ersuchen des Klägers um Beistand abgelehnt wurde, wird auf drei Gründe gestützt:
Interessenkonflikt beim Vertreter von Eurojust im Rahmen der Verteidigung im Rechtsstreit zum einen und Verletzung des Grundsatzes der objektiven Unparteilichkeit zum anderen
Vorliegen zahlreicher Verfahrensfehler
Offensichtliche Fehler bei der Beurteilung des Begriffs des Mobbings bei der Schlussfolgerung, dass jede der durch die Verwaltungsuntersuchung festgestellten Verhaltensweisen angemessen, gerechtfertigt und legitim sei
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