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Klage, eingereicht am 19. Januar 2023 – CA/Rechnungshof

(Rechtssache T-34/24)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: CA (vertreten durch Rechtsanwältin A. Tymen)

Beklagter: Europäischer Rechnungshof

Anträge

Der Kläger beantragt,

die vorliegende Klage für zulässig und begründet zu erklären;

die Entscheidung Nr. 20/2023 über die Beförderungen im Rahmen des Beförderungsverfahrens 2023 des Generalsekretärs des Europäischen Rechnungshofs vom 22. März 2023 aufzuheben, soweit mit ihr der Name des Klägers nicht in die Liste der Beamten aufgenommen wird, die ab dem 1. Januar 2023 nach der Besoldungsgruppe AD8 befördert werden;

die Entscheidung des Generalsekretärs des Europäischen Rechnungshofs vom 10. Oktober 2023 aufzuheben, mit der die Beschwerde vom 13. Juni 2023 zurückgewiesen wird;

dem Beklagten sämtliche Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Klage wird auf folgende Gründe gestützt:

Erster Klagegrund: Verstoß gegen die Art. 6.2 und 6.4 der Entscheidung Nr. 26-2020 und Verstoß gegen Art. 41 Abs. 1 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union.

Zweiter Klagegrund: Verstoß gegen die Begründungspflicht.

Dritter Klagegrund: Verstoß gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung, Verstoß gegen den Grundsatz der Nichtdiskriminierung, Verstoß gegen die Entscheidung Nr. 011-21 und Verstoß gegen Art. 45 des Statuts der Beamten der Europäischen Union (im Folgenden: Statut).

Vierter Klagegrund: Offensichtlicher Beurteilungsfehler und Verstoß gegen Art. 45 des Statuts.

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