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Klage, eingereicht am 19. Januar 2024 – Barry’s Bootcamp/EUIPO – Hummel (Darstellung von acht schwarzen, nach unten zeigenden Spitzklammern)

(Rechtssache T32/24)

Sprache der Klageschrift: Englisch

Parteien

Klägerin: Barry’s Bootcamp Holdings LLC (Miami, Florida, Vereinigte Staaten) (vertreten durch Rechtsanwälte M. Hawkins, T. Dolde und C. Zimmer)

Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Hummel Holding A/S (Aarhus, Dänemark)

Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO

Inhaberin der streitigen Marke: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer

Streitige Marke: Internationale Registrierung einer Bildmarke, die acht schwarze, nach unten zeigende Spitzklammern darstellt, mit Benennung der Europäischen Union – Internationale Registrierung Nr. 943 057 mit Benennung der Europäischen Union

Verfahren vor dem EUIPO: Nichtigkeitsverfahren

Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des EUIPO vom 7. November 2023 in der Sache R 1421/20222

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die angefochtene Entscheidung aufzuheben;

dem EUIPO und der anderen Beteiligten im Verfahren vor der Beschwerdekammer, falls sie dem Rechtsstreit als Streithelferin beitritt, die Kosten aufzuerlegen.

Angeführte Klagegründe

Verstoß gegen Art. 94 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates;

Verstoß gegen Art. 58 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates.

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