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Klage, eingereicht am 8. September 2011 - Skyhawke Technologies/HABM - British Sky Broadcasting und Sky IP (SKYCADDIE)

(Rechtssache T-484/11)

Sprache der Klageschrift: Englisch

Verfahrensbeteiligte

Klägerin: Skyhawke Technologies, LLC (USA) (Prozessbevollmächtigte: K. Gilbert und M. Blair, Solicitors)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: British Sky Broadcasting Group plc (Isleworth, Vereinigtes Königreich) und Sky IP International Ltd (Isleworth)

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 28. Juni 2011 in der Sache R 501/2010-4 aufzuheben;

dem Beklagten und den anderen Beteiligten im Verfahren vor der Beschwerdekammer ihre eigenen Kosten sowie die Kosten der Klägerin aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Klägerin.

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Wortmarke "SKYCADDIE" für Waren und Dienstleistungen der Klassen 9, 25, 28 und 41 - Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 4 264 685.

Inhaberinnen des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer.

Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Eingetragene Gemeinschaftswortmarke Nr. 3 203 411 "SKY" für Waren und Dienstleistungen der Klassen 9, 16, 18, 25, 28, 35, 38, 41 und 42; im Vereinigten Königreich eingetragene Wortmarke Nr. 2302176B "SKY" für Waren und Dienstleistungen der Klassen 9, 28, 36, 41, 42, 43 und 45; eingetragene Gemeinschaftsbildmarke in den Farben Schwarz und Weiß Nr. 3 166 337 "SKY" für Waren und Dienstleistungen der Klassen 9, 16, 18, 25, 28, 35, 38, 41 und 42; im Vereinigten Königreich eingetragene Wortmarke Nr. 2044507A "SKY" für Waren der Klassen 18, 25 und 28; im Vereinigten Königreich eingetragene Bildmarke in den Farben Schwarz und Weiß Nr. 2197682 "SKY" für Waren und Dienstleistungen der Klassen 9, 16, 18, 25, 28, 35, 38, 41 und 42; im Vereinigten Königreich bekannte Marke "SKY" für Waren und Dienstleistungen der Klassen 9, 16, 28, 38 und 41; im Vereinigten Königreich nicht eingetragene Marke "SKY" für Waren und Dienstleistungen der Klassen 9, 16, 28, 38 und 41.

Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Dem Widerspruch wurde stattgegeben, und die Anmeldung der Gemeinschaftsmarke wurde insgesamt zurückgewiesen.

Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.

Klagegründe: Verletzung von Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 des Rates, da die Beschwerdekammer (i) nicht gewürdigt habe, dass es zwischen den Marken genügend bildliche, klangliche und begriffliche Unterscheide gebe, was insbesondere im Hinblick auf die von der Beschwerdekammer vorgenommene Analyse der begrifflichen Bedeutung der Marken gelte, und (ii) nicht hinreichend berücksichtigt habe, welchen Grad an Aufmerksamkeit der Durchschnittsverbraucher der betreffenden Warengruppe widme.

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