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Amtsblattmitteilung

 

Klage der House of Donuts International gegen das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle), eingereicht am 11. August 2004

(Rechtssache T-334/04)

(Verfahrenssprache: Englisch)

Die House of Donuts International hat am 11. August 2004 eine Klage gegen das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) beim Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften eingereicht. Prozessbevollmächtigter der Klägerin ist Rechtsanwalt N. Decker, Zustellungsanschrift in Luxemburg.

Andere Beteiligte am Verfahren vor der Beschwerdekammer: Panrico S.A.

Die Klägerin beantragt,

festzustellen, dass die Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 938 670 der Klägerin zuzulassen ist;

die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des HABM vom 12. Mai 2004 (Sache R 1036/2001-4) aufzuheben;

die Kosten der Klägerin der Gegenpartei aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke:Die Klägerin.
Angemeldete Gemeinschaftsmarke:Bildmarke "House of donuts ‚The Finest American Pastries'" für Waren und Dienstleistungen der Klassen 30, 32 und 42 (u.a. Krapfen, Muffins, Croissants, Mineralwässer und kohlensäurehaltige Wässer, Betrieb von Restaurants und Cafeterien, Catering) - Anmeldung Nr. 938 670.
Inhaberin der Widerspruchsmarke oder des Widerspruchszeichens:

Panrico S.A.
Widerspruchsmarke oder -zeichen:Spanische Wortmarken und Bildmarken "DONUT" und "donuts" für Waren und Dienstleistungen der Klassen 30, 32 und 42 (u.a. Konfiserien aller Art, Gebäck, Süßwaren und Bonbons, Fruchgetränke und Fruchtsäfte, Betrieb von Cafeterien, Bars, Restaurants, Hotels und Campinganlagen).
Entscheidung der Widerspruchsabteilung:Zurückweisung der Anmeldung.
Entscheidung der Beschwerdekammer:Zurückweisung der Beschwerde der Klägerin.
Klagegründe:Die einander gegenüberstehenden Marken seien sich nicht ähnlich. Der Widerspruchsführerin dürfe nicht eine ausschließliche Benutzung der Wörter "donut" oder "donuts" gewährt werden.

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