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Amtsblattmitteilung

 

Klage des Stephen Stork gegen die Kommission der Europäischen Gemeinschaften, eingereicht am 11. August 2004

    (Rechtssache T-331/04)

    Verfahrenssprache: Deutsch

Herr Stephen Stork, Chaumont-Gistoux (Belgien), hat am 11. August 2004 eine Klage gegen die Kommission der Europä ischen Gemeinschaften beim Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften eingereicht.

Prozeßbevollmächtigter des Klägers ist Rechtsanwalt Bernd Arians.

Der Kläger beantragt,

-     die Entscheidung der Kommission vom 5. Mai 2004 über die Beschwerde des Klägers sowie die Entscheidung der Kommission vom 10.12.2003 über dessen Einstufung in die Besoldungsgruppe A7 aufzuheben;

-     die Kommission zu verpflichten, eine neue Entscheidung über die Besoldungsgruppe des Klägers mit vollständiger Begründung zu erlassen;

-     der Kommission die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Der Kläger wendet sich gegen die Entscheidung der Kommission, ihn in die Besoldungsgruppe A7 Dienstalterstufe 03 einzustufen. Er stützt sich auf Ermessensfehler bei der Anwendung des Artikel 31 Absatz 2 des Beamtenstatuts.

Der Kläger macht geltend, dass die angefochtene Entscheidung ganz wesentliche einstufungsrelevante Tatsachen betreffend die Qualität der Berufserfahrung des Klägers außer Acht lasse, und dass die Relevanz dieser Tatsachen für die Einstellung des Klägers auf seinem ersten Dienstposten nicht gewürdigt und der Bedarf der Beklagten in diesem Zusammenhang unzutreffend eingeordnet werde.

Weiterhin rügt der Kläger einen Ermessensausfall, einen Verstoß gegen die Grundsätze des Vertrauensschutzes und der Gleichbehandlung sowie Verfahrens- und Begründungsfehler.

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