Language of document : ECLI:EU:T:2007:105





Urteil des Gerichts (Vierte Kammer) vom 18. April 2007 – House of Donuts/HABM – Panrico (House of donuts)

(Verbundene Rechtssachen T-333/04 und T-334/04)

„Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Angemeldete Gemeinschaftsbildmarken ‚House of Donuts‘ – Ältere nationale Wortmarken ‚DONUT‘ und ältere nationale Bildmarken ‚donuts‘ – Relatives Eintragungshindernis – Verwechslungsgefahr“

Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnrn. 57‑59)

Gegenstand

Zwei Klagen gegen die Entscheidungen der Vierten Beschwerdekammer des HABM vom 12. Mai 2004 (Sachen R 1034/2001‑4 und R 1036/2001‑4) zu Widerspruchsverfahren zwischen der Panrico SA und der House of Donuts International

Angaben zur Rechtssache

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke:

House of Donuts International

Betroffene Gemeinschaftsmarke:

Bildmarke „House of donuts“ für Waren und Dienstleistungen der Klassen 30, 32 und 42 – Anmeldung Nr. 474486

Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts:

Panrico SA

Entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht:

Spanische Wort- und Bildmarken „DONUT“ und „donuts“ für Waren und Dienstleistungen der Klassen 30, 32 und 42

Entscheidung der Widerspruchsabteilung:

Zurückweisung der Anmeldung

Entscheidung der Beschwerdekammer:

Zurückweisung der Beschwerde


Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Klägerin trägt die Kosten des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) und der Streithelferin.