Urteil des Gerichts (Vierte Kammer) vom 18. April 2007 – House of Donuts/HABM – Panrico (House of donuts)
(Verbundene Rechtssachen T-333/04 und T-334/04)
„Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Angemeldete Gemeinschaftsbildmarken ‚House of Donuts‘ – Ältere nationale Wortmarken ‚DONUT‘ und ältere nationale Bildmarken ‚donuts‘ – Relatives Eintragungshindernis – Verwechslungsgefahr“
Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnrn. 57‑59)
Gegenstand
| Zwei Klagen gegen die Entscheidungen der Vierten Beschwerdekammer des HABM vom 12. Mai 2004 (Sachen R 1034/2001‑4 und R 1036/2001‑4) zu Widerspruchsverfahren zwischen der Panrico SA und der House of Donuts International |
Angaben zur Rechtssache
Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: | House of Donuts International |
Betroffene Gemeinschaftsmarke: | Bildmarke „House of donuts“ für Waren und Dienstleistungen der Klassen 30, 32 und 42 – Anmeldung Nr. 474486 |
Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: | Panrico SA |
Entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: | Spanische Wort- und Bildmarken „DONUT“ und „donuts“ für Waren und Dienstleistungen der Klassen 30, 32 und 42 |
Entscheidung der Widerspruchsabteilung: | Zurückweisung der Anmeldung |
Entscheidung der Beschwerdekammer: | Zurückweisung der Beschwerde |
Tenor
1. | | Die Klage wird abgewiesen. |
2. | | Die Klägerin trägt die Kosten des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) und der Streithelferin. |