Beschluss des Gerichts erster Instanz vom 19. September 2006 - CFE/Kommission
(Nichtigkeitsklage - Richtlinie 92/43/EWG - Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen - Entscheidung 2004/813/EG - Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung in der atlantischen biogeografischen Region - unmittelbar Betroffener - Unzulässigkeit)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Klägerin: Compagnie d'entreprises CFE SA (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte B. Louveaux und J. van Ypersele)
Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Bevollmächtigte: M. van Beek und F. Simonetti)
Gegenstand der Rechtssache
Antrag auf Nichtigerklärung der Entscheidung 2004/813/EG der Kommission vom 7. Dezember 2004 gemäß der Richtlinie 92/43/EWG des Rates zur Verabschiedung der Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung in der atlantischen biogeografischen Region (ABl. L 387, S. 1).
Tenor des Beschlusses
Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.
Die Klägerin trägt neben ihren eigenen Kosten die Kosten der Kommission.
____________1 - ABl. C 106 vom 30.4.2005.