Klage, eingereicht am 20. März 2012 - Interroll/HABM (Inspired by efficiency)
(Rechtssache T-126/12)
Verfahrenssprache: Deutsch
Verfahrensbeteiligte Parteien
Klägerin: Interroll Holding AG (Sant' Antonino, Schweiz) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt R. Böhm)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Anträge
Die Klägerin beantragt,
die Entscheidung der ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster & Modelle) vom 12. Januar 2012 (Beschwerdesache R 1280/2011-1) aufzuheben;
dem Beklagten die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Betroffene Gemeinschaftsmarke: Wortmarke "Inspired by efficiency"(Anmeldung Nr. 9 725 359) für Waren und Dienstleistungen der Klassen 6, 7, 9, 20, 35, 39 und 42.
Entscheidung des Prüfers: Zurückweisung der Anmeldung.
Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.
Klagegründe: Verstoß gegen Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und c der Verordnung Nr. 207/2009, da die angemeldete Marke unterscheidungskräftig und für die verfahrensgegenständlichen Waren und Dienstleistungen nicht beschreibend sei.
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