Language of document :

Klage, eingereicht am 20. März 2012 - Interroll/HABM (Inspired by efficiency)

(Rechtssache T-126/12)

Verfahrenssprache: Deutsch

Verfahrensbeteiligte Parteien

Klägerin: Interroll Holding AG (Sant' Antonino, Schweiz) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt R. Böhm)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung der ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster & Modelle) vom 12. Januar 2012 (Beschwerdesache R 1280/2011-1) aufzuheben;

dem Beklagten die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Wortmarke "Inspired by efficiency"(Anmeldung Nr. 9 725 359) für Waren und Dienstleistungen der Klassen 6, 7, 9, 20, 35, 39 und 42.

Entscheidung des Prüfers: Zurückweisung der Anmeldung.

Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.

Klagegründe: Verstoß gegen Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und c der Verordnung Nr. 207/2009, da die angemeldete Marke unterscheidungskräftig und für die verfahrensgegenständlichen Waren und Dienstleistungen nicht beschreibend sei.

____________