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Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Zweite Kammer) vom 15. Oktober 2015 – DI/EASO

(Rechtssache F-113/13)

(Öffentlicher Dienst – Bedienstete des EASO – Vertragsbediensteter – Probezeit – Entlassung wegen offensichtlich unzulänglicher Leistungen – Aufhebungsklage – Übereinstimmung zwischen Klage und Beschwerde – Fehlen – Offensichtliche Unzulässigkeit – Schadensersatzklage)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Kläger: DI (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt I. Vlaic)

Beklagter: Europäisches Unterstützungsbüro für Asylfragen (Prozessbevollmächtigte: L. Cerdán Ortiz-Quintana sowie Rechtsanwälte D. Waelbroeck und A. Duron)

Gegenstand der Rechtssache

Klage auf Aufhebung der Entscheidung des Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen (EASO), den Arbeitsvertrag des Klägers nach seiner um drei Monate verlängerten Probezeit aufzulösen

Tenor des Beschlusses

1.    Die Klage wird als offensichtlich unzulässig abgewiesen.

2.     DI trägt seine eigenen Kosten und wird verurteilt, die Kosten des Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen zu tragen.

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