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Klage, eingereicht am 3. November 2008 - P / Parlament

(Rechtssache F-89/08)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Klägerin: P (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt E. Boigelot)

Beklagter: Europäisches Parlament

Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits

Aufhebung der Entscheidung des Parlaments, der Klägerin mit dreimonatiger Frist zu kündigen, und Antrag auf Schadensersatz

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung des Parlaments vom 15. April 2008 aufzuheben, ihr mit dreimonatiger Frist zu kündigen und ihr unverzüglich den Zugang zum Parlament dadurch zu entziehen, dass sie angewiesen wurde, umgehend die Büroschlüssel zurückzugeben;

demzufolge, sie unverzüglich rückwirkend auf der Stelle und in der Besoldungsgruppe wiederzuverwenden, die sie zum Zeitpunkt des Erlasses der Entscheidung vom 15. April 2008 innehatte, und ihr ab dem 15. Juli 2008 bis zu ihrer tatsächlichen Wiederverwendung ihre Bezüge zuzüglich Verzugszinsen in Höhe von 7 % p. a. zu zahlen;

den Beklagten zu verurteilen, als Ersatz für den immateriellen Schaden und die Beeinträchtigung der beruflichen Laufbahn einen Betrag von 10 000 Euro zu zahlen, vorbehaltlich einer Erhöhung und/oder Herabsetzung im Laufe des Verfahrens;

dem Europäischen Parlament die Kosten aufzuerlegen.

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