Klage, eingereicht am 17. Januar 2012 - Bauer/HABM - BenQ Materials (Daxon)
(Rechtssache T-29/12)
Sprache der Klageschrift: Deutsch
Verfahrensbeteiligte Parteien
Klägerin: Erika Bauer (Schaufling, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin A. Merz)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: BenQ Materials Corp. (Gueishan Taoyuan, Taiwan)
Anträge
Die Klägerin beantragt,
die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 9. November 2011 in der Sache R 2191/2010-2 vollständig aufzuheben;
dem HABM die Verfahrenskosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: BenQ Materials Corp.
Betroffene Gemeinschaftsmarke: Wortmarke "Daxon" für Waren der Klassen 3, 5 und 10.
Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Klägerin.
Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Wortmarke "DALTON" für Waren und Dienstleistungen der Klassen 3, 5, 18, 25, 35, 41 und 44.
Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Zurückweisung des Widerspruchs.
Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.
Klagegründe: Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009, da zwischen den sich gegenüberstehenden Marken Verwechslungsgefahr bestehe.
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