Urteil des Gerichts (Siebte Kammer) vom 8. September 2021 –
Naturgy Energy Group/Kommission
(Rechtssache T‑328/18)
„Staatliche Beihilfen – Anreiz zu umweltschützenden Investitionen, den das Königreich Spanien Kohlekraftwerken gewährt – Beschluss, das förmliche Prüfverfahren nach Art. 108 Abs. 2 AEUV einzuleiten – Begründungspflicht – Offensichtlicher Beurteilungsfehler – Selektiver Charakter“
1. Staatliche Beihilfen – Prüfung durch die Kommission – Beschluss, das förmliche Prüfverfahren nach Art. 108 Abs. 2 AEUV einzuleiten – Begründungspflicht – Umfang – Beschluss, mit dem die Beteiligten in die Lage versetzt werden sollen, sich in wirksamer Weise am förmlichen Prüfverfahren zu beteiligen – Summarische Begründung, weshalb die in Rede stehende nationale Maßnahme selektiv ist – Zulässigkeit
(Art. 107 Abs. 1, 108 Abs. 2 und 296 Abs. 2 AEUV; Verordnung 2015/1589 des Rates, Art. 6 Abs. 1 und Art. 9 Abs. 2)
(vgl. Rn. 59-63, 66-80)
2. Staatliche Beihilfen – Begriff – Selektiver Charakter der Maßnahme – Anreiz zu umweltschützenden Investitionen, den das Königreich Spanien Kohlekraftwerken gewährt – Maßstab für die Feststellung der Selektivität der Maßnahme
(Art. 107 Abs. 1 AEUV)
(vgl. Rn. 96, 97)
3. Staatliche Beihilfen – Prüfung durch die Kommission – Beschluss, das förmliche Prüfverfahren nach Art. 108 Abs. 2 AEUV einzuleiten – Gerichtliche Überprüfung – Grenzen – Offensichtlicher Beurteilungsfehler
(Art. 107 Abs. 1 und 108 Abs. 2 AEUV)
(vgl. Rn. 98, 99, 115, 116, 126, 130)
Gegenstand
Klage gemäß Art. 263 AEUV auf Nichtigerklärung des Beschlusses C(2017) 7733 endg. der Kommission vom 27. November 2017 über die staatliche Beihilfe SA.47912 (2017/NN) – Anreiz zu umweltschützenden Investitionen, den das Königreich Spanien Kohlekraftwerken gewährt, mit dem das förmliche Prüfverfahren nach Art. 108 Abs. 2 AEUV eingeleitet wurde
Tenor
1. | | Die Klage wird abgewiesen. |
2. | | Die Naturgy Energy Group SA trägt neben ihren eigenen Kosten die Kosten der Europäischen Kommission. |
3. | | Die Viesgo Producción SL und die EDP España SA tragen ihre eigenen Kosten. |