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Klage, eingereicht am 11. Dezember 2013 – BH Stores/HABM – Alex Toys (ALEX)

(Rechtssache T-657/13)

Sprache der Klageschrift: Englisch

Verfahrensbeteiligte

Klägerin: BH Stores (Curaçao) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte T. Dolde und M. Hawkins)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Alex Toys LLC (Greenwich, Vereinigte Staaten von Amerika)

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 16. September 2013 in der Sache R 1950/2012-2 aufzuheben;

dem Beklagten die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer.

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Wortmarke „ALEX“ für Waren der Klassen 16, 20, und 28 – Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 6 540 173.

Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Klägerin.

Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: In Deutschland unter den Nrn. 1 049 274 und 648 968 eingetragene Wortmarke „ALEX“ und in Deutschland unter der Nr. 39 925 705 eingetragene Bildmarke mit dem Wortbestandteil „ALEX“ für Waren der Klasse 28.

Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Zurückweisung des Widerspruchs.

Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.

Klagegründe: Verstoß gegen die Art. 75 und 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009 des Rates.