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Urteil des Gerichts vom 3. Juni 2015 – BP/FRA

(Rechtssache T-658/13 P)1

(Rechtsmittel – Öffentlicher Dienst – Vertragsbedienstete – Personal der Agentur der Union für Grundrechte – Keine unbefristete Verlängerung eines befristeten Vertrags – Anspruch auf rechtliches Gehör – Versetzung in eine andere Dienststelle bis zum Ablauf des Vertrags – Würdigung des Sachverhalts – Verfälschung von Beweisen – Begründungspflicht)

Verfahrenssprache: Englisch

Verfahrensbeteiligte

Rechtsmittelführerin: BP (Barcelona, Spanien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältinnen L. Levi und M. Vandenbussche)

Andere Verfahrensbeteiligte: Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) (Prozessbevollmächtigter: M. Kjærum im Beistand von Rechtsanwalt B. Wägenbaur)

Gegenstand

Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (Zweite Kammer) vom 30. September 2013, BP/FRA (F-38/12, SlgÖD, EU:F:2013:138), gerichtet auf Aufhebung dieses Urteils

Tenor

Das Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (Zweite Kammer) vom 30. September 2013, BP/FRA (F-38/12, SlgÖD, EU:F:2013:138), wird aufgehoben, soweit dadurch die Klage gegen die in einem Schreiben vom 27. Februar 2012 enthaltene Entscheidung der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA), den Dienstvertrag von BP als Vertragsbedienstete nicht zu verlängern, abgewiesen wurde.

Die in einem Schreiben vom 27. Februar 2012 enthaltene Entscheidung der FRA, den Dienstvertrag von BP als Vertragsbedienstete nicht zu verlängern, wird aufgehoben.

Im Übrigen wird das Rechtsmittel zurückgewiesen.

BP und die FRA tragen die ihnen im Verfahren vor dem Gericht für den öffentlichen Dienst und im vorliegenden Verfahren entstandenen Kosten.

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1     ABl. C 61 vom 1.3.2014.