Language of document : ECLI:EU:T:2015:771





Urteil des Gerichts (Siebte Kammer) vom 8. Oktober 2015 –
Tschechische Republik/Kommission

(Rechtssachen T‑659/13 und T‑660/13)

„Verkehr – Richtlinie 2010/40/EU – Intelligente Verkehrssysteme – Delegierte Verordnung (EU) Nr. 885/2013 – Bereitstellung von Informationsdiensten für sichere Parkplätze für Lastkraftwagen und andere gewerbliche Fahrzeuge – Art. 3 Abs. 1, Art. 8 und Art. 9 Abs. 1 Buchst. a der Delegierten Verordnung Nr. 885/2013 – Delegierte Verordnung (EU) Nr. 886/2013 – Daten und Verfahren für die unentgeltliche Bereitstellung eines Mindestniveaus allgemeiner für die Straßenverkehrssicherheit relevanter Verkehrsinformationen für die Nutzer – Art. 5 Abs. 1, Art. 9 und Art. 10 Abs. 1 Buchst. a der Delegierten Verordnung Nr. 886/2013“

1.                     Organe der Europäischen Union – Ausübung der Zuständigkeiten – Der Kommission übertragene Befugnis zum Erlass delegierter Rechtsakte – Pflicht, die wesentlichen Bestimmungen des Basisrechtsakts nicht zu ändern – Benennung der Gebiete und Abschnitte des transeuropäischen Straßennetzes, in denen intelligente Verkehrssysteme eingeführt werden, in den Verordnungen Nrn. 885/2013 und 886/2013 – Zulässigkeit (Art. 290 AEUV; Verordnung Nr. 885/2013 der Kommission, Art. 3 Abs. 1; Verordnung Nr. 886/2013 der Kommission, Art. 5 Abs. 1; Richtlinie 2010/40 des Europäischen Parlaments und des Rates, Art. 5 Abs. 1) (vgl. Rn. 40-43)

2.                     Organe der Europäischen Union – Ausübung der Zuständigkeiten – Der Kommission übertragene Befugnis zum Erlass delegierter Rechtsakte – Ermessen der Kommission bei der Vervollständigung der Regelung des betroffenen Bereichs – Durch die Verordnungen Nrn. 885/2013 und 886/2013 eingeführte Pflicht der Mitgliedstaaten zur Benennung einer Stelle, die zu überwachen hat, dass die Unternehmer die Anforderungen dieser Verordnungen einhalten – Zulässigkeit (Art. 290 AEUV; Verordnung Nr. 885/2013 der Kommission, Art. 8 Abs. 1; Verordnung Nr. 886/2013 der Kommission, Art. 9 Abs. 1; Richtlinie 2010/40 des Europäischen Parlaments und des Rates, Art. 6 Abs. 1 und Anhang II) (vgl. Rn. 47, 49, 62, 63, 66, 72-74)

Gegenstand

In der Rechtssache T‑659/13 Antrag auf Nichtigerklärung der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 885/2013 der Kommission vom 15. Mai 2013 zur Ergänzung der Richtlinie 2010/40/EU des Europäischen Parlaments und des Rates (IVS-Richtlinie) in Bezug auf die Bereitstellung von Informationsdiensten für sichere Parkplätze für Lastkraftwagen und andere gewerbliche Fahrzeuge (ABl. L 247, S. 1) und, hilfsweise, Antrag auf Nichtigerklärung von Art. 3 Abs. 1, Art. 8 und Art. 9 Abs. 1 Buchst. a der Delegierten Verordnung Nr. 885/2013 sowie in der Rechtssache T‑660/13 Antrag auf Nichtigerklärung der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 886/2013 der Kommission vom 15. Mai 2013 zur Ergänzung der Richtlinie 2010/40/EU des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf Daten und Verfahren für die möglichst unentgeltliche Bereitstellung eines Mindestniveaus allgemeiner für die Straßenverkehrssicherheit relevanter Verkehrsinformationen für die Nutzer (ABl. L 247, S. 6) und, hilfsweise, Antrag auf Nichtigerklärung von Art. 5 Abs. 1, Art. 9 und Art. 10 Abs. 1 Buchst. a der Delegierten Verordnung Nr. 886/2013

Tenor

1.

Die Rechtssachen T‑659/13 und T‑660/13 werden zu gemeinsamer Entscheidung verbunden.

2.

Die Klagen werden abgewiesen.

3.

Die Tschechische Republik trägt die Kosten.