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Urteil des Gerichts vom 12. September 2019 – Manéa/CdT

(Rechtssache T-225/18)1

(Öffentlicher Dienst – Bedienstete auf Zeit – Befristeter Vertrag – Entscheidung, den Vertrag der Klägerin nicht zu verlängern – Aufhebung der Entscheidung und Erlass einer neuen Entscheidung über die Nichtverlängerung mit Wirkung zum Zeitpunkt der ersten Entscheidung – Haftung)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Klägerin: Camelia Manéa (Echternach, Luxemburg) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte M.-A. Lucas und M. Bertha)

Beklagter: Übersetzungszentrum für die Einrichtungen der Europäischen Union (Prozessbevollmächtigte: J. Rikkert und M. Garnier im Beistand von Rechtsanwalt B. Wägenbaur)

Gegenstand

Klage nach Art. 270 AEUV erstens auf Aufhebung der Entscheidung des CdT vom 29. Mai 2017, den Anstellungsvertrag der Klägerin nicht zu verlängern, zweitens auf Anordnung an das CdT, die Klägerin dort weiterzubeschäftigen, und drittens auf Ersatz des materiellen und immateriellen Schadens, der ihr zum einen aufgrund des Verlusts einer unbefristeten Anstellung und zum anderen wegen der Entscheidung des CdT vom 12. November 2015, die Anstellung der Klägerin nicht zu verlängern, entstanden sein soll

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Frau Camelia Manéa trägt die Kosten.

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1     ABl. C 221 vom 25.6.2018.