Language of document :

Vorabentscheidungsersuchen des Consiglio di Stato (Italien), eingereicht am 21. April 2021 – F. Hoffmann-La Roche Ltd u. a./Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato

(Rechtssache C-261/21)

Verfahrenssprache: Italienisch

Vorlegendes Gericht

Consiglio di Stato

Parteien des Ausgangsverfahrens

Rechtsbehelfsführerinnen: F. Hoffmann-La Roche Ltd, Novartis AG, Novartis Farma SpA, Roche SpA

Rechtsbehelfsgegnerin: Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato

Vorlagefragen

Kann das nationale Gericht, dessen Entscheidungen selbst nicht mehr mit Rechtsmitteln des innerstaatlichen Rechts angefochten werden können, in einem Verfahren, in dem der Antrag der Partei – um die Aufhebung des angefochtenen Urteils zu erreichen – unmittelbar darauf gerichtet ist, einen Verstoß gegen die vom Gerichtshof in demselben Verfahren zum Ausdruck gebrachten Grundsätze geltend zu machen, prüfen, ob die vom Gerichtshof in demselben Verfahren zum Ausdruck gebrachten Grundsätze im konkreten Fall richtig angewandt wurden, oder ist diese Beurteilung Sache des Gerichtshofs?

Verstößt das Urteil des Consiglio di Stato Nr. 4990/2019 in dem von den Parteien angeführten Sinne gegen die Grundsätze, die der Gerichtshof in seinem Urteil vom 23. Januar 2018 in Bezug auf a) die Einbeziehung der beiden Arzneimittel in denselben relevanten Markt ohne Berücksichtigung der Stellungnahmen von Behörden, die die Nachfrage nach und das Angebot von Avastin außerhalb der zugelassenen Indikationen (off-label) für rechtswidrig befunden haben, und b) die unterbliebene Überprüfung des angeblich irreführenden Charakters der von den Gesellschaften verbreiteten Informationen zum Ausdruck gebracht hat?

Stehen Art. 4 Abs. 3 und Art. 19 Abs. 1 EUV sowie Art. 2 Abs. 1 und 2 und Art. 267 AEUV, auch im Licht von Art. 47 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, einem System wie dem des Art. 106 des Codice del processo amministrativo (Verwaltungsprozessordnung) und der Art. 395 und 396 des Codice di procedura civile (Zivilprozessordnung) entgegen, soweit dieses nicht den Rückgriff auf einen Antrag auf Wiederaufnahme zulässt, um gegen Urteile des Consiglio di Stato vorzugehen, die Urteilen des Gerichtshofs und insbesondere den vom Gerichtshof im Rahmen eines Vorabentscheidungsersuchens dargelegten Rechtsgrundsätzen zuwiderlaufen?

____________