Urteil des Gerichts (Vierte Kammer) vom 7. Oktober 2015 –
Panrico/HABM – HDN Development (Krispy Kreme DOUGHNUTS)
(Rechtssache T‑534/13)
„Gemeinschaftsmarke – Nichtigkeitsverfahren – Gemeinschaftsbildmarke Krispy Kreme DOUGHNUTS – Ältere nationale und internationale Wort- und Bildmarken DONUT, DOGHNUTS, donuts und donuts cream – Relative Eintragungshindernisse – Verwechslungsgefahr – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 40/94 (jetzt Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung [EG] Nr. 207/2009) – Gefahr der unlauteren Ausnutzung der Unterscheidungskraft oder der Wertschätzung – Gefahr eines Schadens – Art. 8 Abs. 5 der Verordnung Nr. 40/94 (jetzt Art. 8 Abs. 5 der Verordnung Nr. 207/2009)“
1. Gemeinschaftsmarke – Verzicht, Verfall und Nichtigkeit – Antrag auf Nichtigerklärung – Verhältnis zwischen einer Endentscheidung über einen Widerspruch und einem Antrag auf Nichtigerklärung – Rechtskraft – Umfang (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Art. 52 Abs. 4 und 96 Abs. 2) (vgl. Rn. 23)
2. Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Beurteilungskriterien (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Rn. 29, 30, 41, 53)
3. Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Beurteilung der Verwechslungsgefahr – Bestimmung der maßgeblichen Verkehrskreise – Grad der Aufmerksamkeit des Publikums (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Rn. 31)
4. Gemeinschaftsmarke – Verzicht, Verfall und Nichtigkeit – Relative Nichtigkeitsgründe – Bestehen einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Bildmarke Krispy Kreme DOUGHNUTS – Wort- und Bildmarken DONUT, DOGHNUTS, donuts und donuts cream (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b und 52 Abs. 1 Buchst. a) (vgl. Rn. 32-34, 40, 44, 45, 50, 62)
5. Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Ähnlichkeit der betreffenden Marken – Beurteilungskriterien – Zusammengesetzte Marke (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Rn. 51, 52)
6. Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Gewichtung der ähnlichen oder unterschiedlichen Bestandteile der Zeichen – Berücksichtigung der Eigenschaften der Zeichen oder der Bedingungen der Vermarktung der Waren oder Dienstleistungen (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Rn. 55)
7. Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Erhöhte Unterscheidungskraft der älteren Marke – Unbeachtlich im Fall fehlender Ähnlichkeit zwischen den betreffenden Marken (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Rn. 60, 61)
8. Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Koexistenz älterer Marken – Anerkennung eines gewissen Grades an Unterscheidungskraft einer nationalen Marke (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Art. 7 Abs. 1 Buchst. b, 8 Abs. 1 Buchst. b und 2 Buchst. a Ziff. ii; Richtlinie 2008/95 des Europäischen Parlaments und des Rates, Art. 3 Abs. 1 Buchst. b; Richtlinie 89/104 des Rates, Art. 3 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Rn. 65)
9. Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer identischen oder ähnlichen bekannten älteren Marke – Auf nichtähnliche Waren oder Dienstleistungen erweiterter Schutz der bekannten älteren Marke – Voraussetzungen (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Art. 8 Abs. 5) (vgl. Rn. 71)
10. Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer identischen oder ähnlichen bekannten älteren Marke – Auf nichtähnliche Waren oder Dienstleistungen erweiterter Schutz der bekannten älteren Marke – Bildmarke Krispy Kreme DOUGHNUTS – Wort- und Bildmarken DONUT, DOGHNUTS, donuts und donuts cream (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Art. 8 Abs. 5) (vgl. Rn. 74, 77, 78)
11. Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer identischen oder ähnlichen bekannten älteren Marke – Auf nichtähnliche Waren oder Dienstleistungen erweiterter Schutz der bekannten älteren Marke – Vom Inhaber zu erbringende Nachweise – Nicht nur hypothetische Gefahr einer künftigen unlauteren Ausnutzung oder Beeinträchtigung (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Art. 8 Abs. 5) (vgl. Rn. 76)
12. Gemeinschaftsmarke – Beschwerdeverfahren – Klage beim Unionsrichter – Befugnis des Gerichts zur Abänderung der angefochtenen Entscheidung – Grenzen (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Art. 63 Abs. 2) (vgl. Rn. 82)
Gegenstand
| Klage gegen die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des HABM vom 25. Juli 2013 (Sache R 623/2011‑4) zu einem Nichtigkeitsverfahren zwischen der Panrico, SA und der HDN Development Corp. |
Tenor
1. | | Die Klage wird abgewiesen. |
2. | | Die Panrico, SA trägt die Kosten. |