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Beschluss des Gerichts vom 9. September 2013 – Planet/Kommission

(Rechtssache T-489/12)1

(Schiedsklausel – Sechstes Rahmenprogramm für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration – Verträge zu den Projekten Ontogov, FIT und RACWeb – Förderfähige Kosten – Fehlendes Rechtsschutzinteresse – Unzulässigkeit)

Verfahrenssprache: Griechisch

Parteien

Klägerin: Planet AE Anonymi Etaireia Parochis Symvouleftikon Ypiresion (Athen, Griechenland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt V. Christianos)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: R. Lyal und B. Conte im Beistand von Rechtsanwalt S. Drakakakis)

Gegenstand

Klage gemäß den Art. 272 AEUV und 340 Abs. 1 AEUV auf Feststellung, dass die Kommission ihre vertraglichen Pflichten dadurch verletzt hat, dass sie bestimmte Vorschüsse, die in Ausführung der im Zusammenhang mit dem Sechsten Rahmenprogramm der Europäischen Gemeinschaft für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration als Beitrag zur Verwirklichung des Europäischen Forschungsraums und zur Innovation (2002-2006) abgeschlossenen Verträge „Ontology enabled E-Gov Service Configuration (Ontogov)“, „Fostering self-adaptive e-government service improvement using semantic technologies (FIT)“ und „Risk Assessment for Customs in Western Balkans (RACWeb)“ geleistet wurden, nicht als förderfähige Kosten anerkannt hat, sowie auf Feststellung, dass diese Vorschüsse förderfähige Kosten darstellen und nicht zurückerstattet werden müssen

Tenor

Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.

Die Planet AE Anonymi Etaireia Parochis Symvouleftikon Ypiresion trägt die Kosten.

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1     ABl. C 26 vom 26.1.2013.