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Vorabentscheidungsersuchen des Lietuvos vyriausiasis administracinis teismas (Litauen), eingereicht am 3. März 2022 – A. G./Lietuvos Respublikos generalinė prokuratūra

(Rechtssache C-162/22)

Verfahrenssprache: Litauisch

Vorlegendes Gericht

Lietuvos vyriausiasis administracinis teismas

Beteiligte des Ausgangsverfahrens

Rechtsmittelführer: A. G.

Weitere Beteiligte: Lietuvos Respublikos generalinė prokuratūra

Vorlagefrage

Ist Art. 15 Abs. 1 der Richtlinie 2002/58/EG1 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Juli 2002 über die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation in Verbindung mit den Art. 7, 8, 11 und 52 Abs. 1 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union dahin auszulegen, dass es den zuständigen Behörden danach untersagt ist, von den Betreibern elektronischer Kommunikationsdienste auf Vorrat gespeicherte Daten, die Informationen über die Daten und die Kommunikationen eines Nutzers eines elektronischen Kommunikationsmittels geben können, im Rahmen von Ermittlungen wegen mit Korruption im Zusammenhang stehenden Fehlverhaltens im Amt zu verwenden, unabhängig davon, ob der Zugang zu diesen Daten in dem konkreten Fall zur Bekämpfung schwerer Kriminalität und zur Verhütung schwerer Bedrohungen der öffentlichen Sicherheit gewährt worden ist?

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1     ABl. 2002, L 201, S. 37.