Klage, eingereicht am 8. Februar 2024 – Lidl/EUIPO – Liquidleds Lighting (LED light bulbs)
(Rechtssache T-66/24)
Sprache der Klageschrift: Englisch
Parteien
Klägerin: Lidl Vertriebs GmbH & Co. KG (Anzig, Deutschland) (vertreten durch Rechtsanwälte T. Dolde, C. Zimmer und M. Hawkins)
Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Liquidleds Lighting Corp. (Taipeh, Taiwan)
Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO
Inhaberin des streitigen Musters oder Modells: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer.
Streitiges Muster oder Modell: Gemeinschaftsmuster oder -modell LED light bulbs –Gemeinschaftsmuster oder -modell Nr. 3 619 881-0003.
Verfahren vor dem EUIPO: Nichtigkeitsverfahren.
Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Dritten Beschwerdekammer des EUIPO vom 27. November 2023 in der Sache R 2336/2022-3.
Anträge
Die Klägerin beantragt,
die angefochtene Entscheidung aufzuheben;
dem EUIPO und/oder der anderen Beteiligten vor der Beschwerdekammer (in der Annahme, dass diese dem Verfahren beitritt) die Kosten aufzuerlegen.
Angeführter Klagegrund
Verstoß gegen Art. 6 Abs. 1 Buchst. b in Verbindung mit Art. 7 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 6/2002 des Rates.
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