Klage, eingereicht am 14 Februar 2024 – Benschop gegen EUIPO – Seven Bell Group (ALWAYS RUN 4PRESIDENT)
(Rechtssache T-76/24)
Sprache der Klageschrift: Englisch
Parteien
Kläger: Sven Benschop (Montfoort, Niederlande) (vertreten durch Rechtsanwältin F. Boom)
Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Seven Bell Group (Campi Bisenzio, Italien)
Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO
Anmelder der streitigen Marke: Kläger
Streitige Marke: Unionsbildmarke mit den Wortbestandteilen „ALWAYS RUN 4PRESIDENT“– Anmeldung Nr. 18 228 179
Verfahren vor dem EUIPO: Widerspruchsverfahren
Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des EUIPO vom 14. Dezember 2023 in der Sache R 1341/2023-2
Anträge
Der Kläger beantragt,
die angefochtene Entscheidung aufzuheben;
den Widerspruch in vollem Umfang zurückzuweisen;
dem EUIPO und Seven Bell Group die Kosten gesamtschuldnerisch aufzuerlegen.
Angeführter Klagegrund
Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates
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