Klage, eingereicht am 30. Januar 2024 – CE/EIB
(Rechtssache T-48/24)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Klägerin: CE (vertreten durch Rechtsanwalt D. Giabbani)
Beklagte: Europäische Investitionsbank
Anträge
Die Klägerin beantragt,
die Klage zuzulassen;
der Klage stattzugeben;
die Entscheidung des Präsidenten der Europäischen Investitionsbank (EIB) vom 30. Oktober 2023 aufzuheben;
der EIB neben ihren eigenen Kosten ihre Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Klägerin stützt ihrer Klage gegen die Entscheidung der Europäischen Investitionsbank (EIB) vom 30. Oktober 2023, mit der festgestellt wurde, dass die von ihr wegen Mobbings eingelegte Beschwerde unbegründet sei und einen Verfahrensmissbrauch im Sinne von Art. 7 der Leitlinien der EIB zur Würde am Arbeitsplatz darstelle, auf drei Klagegründe.
Verletzung der Verteidigungsrechte
Offensichtliche Auslegungsfehler des Untersuchungsausschusses Würde am Arbeitsplatz (im Folgenden: Ausschuss)
Unvereinbarkeit der Ergebnisse des Abschlussberichts des Ausschusses mit dem tatsächlichen Sachverhalt
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