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Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Dritte Kammer) vom 9. Oktober 2013 – Wahlström/Frontex

(Rechtssache F-116/12)1

(Öffentlicher Dienst – Bediensteter auf Zeit – Beurteilung – Begründungspflicht – Jährliches Gespräch mit dem Beurteilenden – Festlegung von Zielen)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Kari Wahlström (Espoo, Finnland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt S. Pappas)

Beklagte: Europäische Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Frontex) (Prozessbevollmächtigte: H. Caniard und S. Vuorensola im Beistand der Rechtsanwälte A. Duron und D. Waelbroeck)

Gegenstand der Rechtssache

Klage auf Aufhebung der Beurteilung des Klägers und Schadensersatzklage

Tenor des Urteils

Die Klage wird abgewiesen.

Herr Wahlström trägt seine eigenen Kosten und wird zur Tragung der Kosten der Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union verurteilt.

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1     ABl. C 379 vom 8.12.2012, S. 39.