Language of document : ECLI:EU:T:2013:79





Urteil des Gerichts (Zweite Kammer) vom 20. Februar 2013 – Nikolaou/Rechnungshof

(Rechtssache T‑241/09)

„Außervertragliche Haftung – Rechnungshof – Ablauf interner Untersuchungen – Personenbezogene Daten – Rechtswidrigkeit – Kausalzusammenhang – Verjährung“

1.                     Außervertragliche Haftung – Voraussetzungen – Rechtswidrigkeit – Schaden – Kausalzusammenhang – Kumulative Voraussetzungen (Art. 340 Abs. 2 AEUV) (vgl. Randnr. 20)

2.                     Außervertragliche Haftung – Voraussetzungen – Kausalzusammenhang – Begriff – Beweislast (Art. 340 Abs. 2 AEUV) (vgl. Randnr. 21)

3.                     Schadensersatzklage – Verjährungsfrist – Beginn – Vorliegen der Voraussetzungen für die außervertragliche Haftung – Berücksichtigung der subjektiven Beurteilung des tatsächlichen Vorhandenseins des Schadens – Unzulässigkeit (Art. 340 Abs. 2 AEUV; Satzung des Gerichtshofs, Art. 46 und 53 Abs. 1) (vgl. Randnrn. 22-24)

4.                     Europäisches Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) – Verordnung Nr. 1073/1999 über die Untersuchungen des OLAF – Von den Unionsorganen festgelegte Modalitäten der internen Untersuchungen – Vom Rechnungshof eingeführtes System – Übermittlung von Informationen, die im Rahmen einer Untersuchung zusammengetragen wurden, an OLAF – Recht des Betroffenen auf Anhörung – Fehlen – Verletzung der Verteidigungsrechte – Fehlen (Verordnung Nr. 1073/1999 des Europäischen Parlaments und des Rates, Art. 7; Beschluss Nr. 99/50 des Rechnungshofs, Art. 4) (vgl. Randnrn. 30, 31, 40)

5.                     Rechnungshof – Pflichten der Mitglieder – Verstoß – Übermittlung von Informationen, die im Rahmen einer Untersuchung zusammengetragen wurden, an das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) – Information, die den Justizbehörden von OLAF mitgeteilt wird – Befugnis dieser Behörden, die Vorwürfe in strafrechtlicher Hinsicht zu beurteilen – Urteil, mit dem die Betroffenen von allen Vorwürfen freigesprochen werden – Fehlende Anrufung des Gerichtshofs durch den Rechnungshof – Fehlen, das nicht zu einer Stellungnahme des Rechnungshofs zu den Tatsachen führt (Art. 247 Abs. 7 EG) (vgl. Randnrn. 40, 45-47)

Gegenstand

Klage auf Ersatz des Schadens, der der Klägerin als Folge von Fehlern und Verstößen gegen das Unionsrecht entstanden sein soll, die der Rechnungshof im Rahmen einer internen Untersuchung angeblich begangen hat

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Frau Kalliopi Nikolaou trägt die Kosten.