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Rechtsmittel, eingelegt am 16. Juni 2009 von Luigi Marcuccio gegen den Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst vom 31. März 2009 in der Rechtssache F-146/07, Marcuccio/Kommission

(Rechtssache T-239/09 P)

Verfahrenssprache: Italienisch

Verfahrensbeteiligte

Rechtsmittelführer: Luigi Marcuccio (Tricase, Italien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt C. Cipressa)

Andere Verfahrensbeteiligte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften

Anträge

Der Rechtsmittelführer beantragt,

in jedem Fall:

den angefochtenen Beschluss insgesamt und ohne Ausnahme aufzuheben;

festzustellen, dass die Klage im ersten Rechtszug, aufgrund deren der angefochtene Beschluss erlassen worden ist, insgesamt und ohne Ausnahme zulässig war;

in erster Linie:

der Klage im ersten Rechtszug insgesamt und ohne Ausnahme stattzugeben und die Rechtsmittelführerin zu verurteilen, ihm sämtliche Kosten im Zusammenhang mit der vorliegenden Rechtssache in allen Rechtszügen zu erstatten;

hilfsweise:

die Rechtssache an das Gericht für den öffentlichen Dienst in anderer Zusammensetzung zu neuer Sachentscheidung zurückzuverweisen.

Rechtsmittelgründe und wesentliche Argumente

Das vorliegende Rechtsmittel richtet sich gegen den Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst (GÖD) vom 31. März 2009 in der Rechtssache F-146/07. Mit diesem Beschluss ist eine Klage auf Aufhebung der Entscheidung der Beklagten, dem Antrag des Klägers auf eine Untersuchung in Bezug auf eine Sendung, die mit Anthrax verseucht und durch die der Kläger in der Zeit zu Schaden gekommen sein soll, in der er zur Delegation der Kommission in Angola abgeordnet gewesen sei, nicht stattzugeben, und auf Ersatz des als Folge dieser Entscheidung erlittenen Schadens als teilweise unzulässig und teilweise unbegründet abgewiesen worden.

Zur Begründung seiner Anträge rügt der Rechtsmittelführer Rechtsfehler bei einer Vielzahl von Ausführungen des GÖD zur Unzulässigkeit und zur Unbegründetheit seiner Anträge sowie Nichtberücksichtigung und Verfälschung von Tatsachen.

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