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Klage, eingereicht am 17. September 2013 – ZZ/REA

(Rechtssache F-88/13)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Klägerin: ZZ (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt F. Frabetti)

Beklagte: Exekutivagentur für die Forschung (REA)

Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits

Aufhebung der Ablehnung des Antrags der Klägerin auf Gleichstellung ihrer Mutter mit einem unterhaltsberechtigten Kind nach Art. 2 Abs. 4 des Anhangs VII des Statuts

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die am 28. November 2012 zugestellte Entscheidung des PMO.l, mit der der auf Art. 2 Abs. 4 des Anhangs VII des Statuts gestützte Antrag der Klägerin vom 20. Juli 2012 auf Gleichstellung ihrer Mutter mit einem unterhaltsberechtigten Kind für die Zeit vom 1. November 2012 bis 31. Oktober 2013 abgelehnt worden ist;

ihr unter dem Vorbehalt einer Änderung und/oder Erhöhung eine Entschädigung von 1 000 Euro zuzusprechen, um den immateriellen Schaden auszugleichen, den sie durch den böswilligen und verletzenden Charakter der im Vorverfahren ergangenen Entscheidungen über die Abweisung des Antrags und der Beschwerde erlitten hat;

der Agentur die Kosten aufzuerlegen.