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Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Erste Kammer) vom 15. Oktober 2014 – van de Water/Parlament

(Rechtssache F-86/13)1

(Öffentlicher Dienst – Rechte und Pflichten des Beamten – Erklärung der Absicht, nach seinem Ausscheiden eine berufliche Tätigkeit aufzunehmen – Art. 16 des Statuts – Vereinbarkeit mit den legitimen Interessen des Organs – Verbot)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Kläger: Robert van de Water (Grimbergen, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte P. Bentley, QC, und R. Bäuerle)

Beklagter: Europäisches Parlament (Prozessbevollmächtigte: N. Chemaï und M. Dean)

Gegenstand der Rechtssache

Klage auf Aufhebung der Entscheidung, mit der es dem Kläger untersagt wurde, während eines Zeitraums von zwei Jahren ab dem Zeitpunkt seines Ausscheidens aus dem Dienst beim Europäischen Parlament den Posten eines Beraters beim Premierminister der Ukraine anzunehmen

Tenor des Urteils

Die Klage wird abgewiesen.

Herr van de Water trägt seine eigenen Kosten und die Kosten des Europäischen Parlaments.

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1 ABl. C 336 vom 16.11.2013, S. 31.